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Mit dem Monterrey-Konsensus zu Entwicklungsfinanzierung hat die Staatengemeinschaft 2002 die Notwendigkeit der Erhöhung ihrer Leistungen der öffentlichen Entwicklungsgelder und anderen Entwicklungsressourcen bestätigt. Die Erhöhung der Finanzmittel sollte jedoch mit einer gesteigerten Effizienz einhergehen. An den daran anknüpfenden hochrangigen Foren in Rom (2003) und Paris (2005) wurden Bestimmungen über die Harmonisierung und Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungsgelder festgelegt. Zudem wurde an der Konferenz in Paris die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungsfinanzierung von Vertreterinnen und Vertretern von Industrie- und Entwicklungsländern sowie bi- und multilateralen Entwicklungsinstitutionen unterzeichnet. Damit haben sie sich verpflichtet, ihre Gelder wirksam einzusetzen. |
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