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Steuerflucht und Steuervermeidung sind Phänomene die weltweit immer häufiger auftreten. Es sind vor allem transnationale Unternehmen die Steuerlücken und Schlupflöcher im in- und ausländischen Steuerrecht missbräuchlich nutzen. Dabei verschieben sie ihre Gewinne meist in Länder die als Steueroasen gelten. Die dadurch vermiedenen Steuern belaufen sich weltweit auf mehrere Hundert Milliarden Dollar jährlich. Am meisten davon betroffen sind Entwicklungsländer. Ihnen entgehen gemäss Christian Aid jährlich rund 160 Milliarden Dollar durch Steuerflucht und schädliche Steuerpraktiken. Für die öffentliche Hand in Entwicklungsländern führt die Kapitalflucht zu hohen Verlusten. Dies bekommen vor allem die armen Bevölkerungsschichten zu spüren. Garantierte Steuereinnahmen sind für eine nachhaltige Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern wichtig. Dazu müssten aber auch die gesamten internationalen Finanzabläufe transparent gemacht werden. |
Country by country reporting / Rechnungslegung nach LändernEin wirksames Instrument für höherer Transparenz in den internationalen Finanzabläufen ist die sogenannte Rechnungslegung nach Ländern oder country by country reporting: Konzerne legen offen, in welchen Ländern sie unter welchem Namen tätig sind und welches Finanzergebnis sie dort erzielen. Diese erlaubt es, Steuervermeidungsstrategien aufzudecken. Worum es dabei im Detail geht, finden Sie hier auf Deutsch und Englisch. Fastenopfer hat im Rahmen der ökumenischen Kampagne 2011 genau diese erhöhte Transparenz bei Finanzflüssen von transnationalen Unternehmen gefordert. Die Schweizer Regierung hat sich 2010 zwar gegen das country by country reporting ausgesprochen. Das EU-Parlament hat jedoch im März 2011 die Kommission und die EU-Mitgliedsländer aufgefordert, sich für das country by country reporting einzusetzen. Dies bringt die Schweiz erneut unter Druck. CIDSE, der entwicklungspolitische Dachverband katholischer Hilfswerke, dessen Mitglied Fastenopfer ist, hat in einer Kurzfassung und in einem ausführlichen Dokument Stellung zum country by country reporting bezogen. Die internationale Steuerpraxis der SchweizDie Schweiz unterscheidet zwischen Steuerflucht und Steuerbetrug. Strafrechtlich verfolgt wird jedoch nur letztere. Aufgrund dieser Unterscheidung verzichtete die Schweiz bislang, eine Klausel zum Informationsaustausch von Bankdaten im Falle von Steuerbetrug, in seine Doppelbesteuerungsabkommen zu integrieren. Eine solche wird hingegen im Modellabkommen der OECD und der UNO vorgeschlagen. Durch den zunehmenden Druck der G20, hat die Schweiz im April 2009 schliesslich entschieden, bei den Neuaushandlungen der Doppelbesteuerungsabkommen den Informationsaustausch einzubinden. Ausländischen Steuerbehörden erleichtert dies bei Fällen von Steuerbetrug den Zugang zu Informationen aus der Schweiz. Diese schon lange vom Netzwerk Tax Justice gestellte Forderung, wurde nun endlich umgesetzt. |





