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Das Recht auf Entwicklung wurde mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 zum Menschenrecht erklärt. Die Deklaration verweist neben der individuellen, auch auf die kollektive Dimension der Entwicklung und betont das Recht der Völker, über ihre eigene Entwicklung zu bestimmen. Entwicklung wird in der Erklärung als globaler ökonomischer, sozialer, kultureller und politischer Prozess umschrieben, der das Wohlergehen der Menschen kontinuierlich verbessert . Der internationalen Gemeinschaft wird die Pflicht auferlegt, diesen Prozess zu garantieren und zu fördern, damit alle Menschen in den Genuss der Segnungen menschlichen Fortschritts und Entwicklung kommen können. |
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