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Das Recht auf Nahrung ist „das Recht jeden Mannes, jeder Frau und jedes Kindes, allein und in Gemeinschaft mit anderen jederzeit und in Würde physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener Nahrung oder den Mitteln zu ihrer Erlangung zu haben“ (UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).
Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht, das in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie im UN Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten ist. Die bis anhin 160 Unterzeichnerstaaten des Pakts verpflichten sich, das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Die FAO (Food and Agriculture Organization of the UN) geht zur Durchsetzung des Recht auf Nahrung einen Schritt weiter und schliesst den regelmässigen und freien Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Wasser, Saatgut, eine Arbeit in Würde sowie soziale Sicherungssysteme mit ein.
Jeder Staat ist zudem verpflichtet das Recht auf Nahrung zu verteidigen, wenn transnationale Konzerne im Bereich der Rohstoffförderung (Erdöl, Gold) Indigene und Kleinbauern vertreiben und sie ihrer Lebensgrundlagen berauben.
Schwerpunkte
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