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Recht auf Nahrung

 
 

Das Recht auf Nahrung ist „das Recht jeden Mannes, jeder Frau und jedes Kindes, allein und in Gemeinschaft mit anderen jederzeit und in Würde physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener Nahrung oder den Mitteln zu ihrer Erlangung zu haben“ (UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht, das in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie im UN Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten ist. Die bis anhin 160 Unterzeichnerstaaten des Pakts verpflichten sich, das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Die FAO (Food and Agriculture Organization of the UN) geht zur Durchsetzung des Recht auf Nahrung einen Schritt weiter und schliesst den regelmässigen und freien Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Wasser, Saatgut, eine Arbeit in Würde sowie soziale Sicherungssysteme mit ein.

Jeder Staat ist zudem verpflichtet das Recht auf Nahrung zu verteidigen, wenn transnationale Konzerne im Bereich der Rohstoffförderung (Erdöl, Gold) Indigene und Kleinbauern vertreiben und sie ihrer Lebensgrundlagen berauben.

 

Schwerpunkte

 
       

Hintergrund

Food Price Volatility - Consequences and impacts on the Right to Food (Englisch) (CIDSE, 2011)

 "Water Grabbing" - der grosse Durst nach fremdem Wasser (EinBlick 1/2011)

 Fastenopferkonzept "Ressourcenzugang"

Brüsseler Sorgen um das Essen von morgen (Welt-Sichten 6/2010)

Brasiliens Bischof Cappio in der Schweiz (4.5.2010)

 «Land Grabbing» – die Gier nach Land (EinBlick 1/2010)

Möschberg Erklärung - Zur Landwirtschaft von morgen (2010)

Hilfswerke fordern mehr Taten im Kampf gegen den Hunger (13.11.2009)

Jatropha! Irrweg für Mosambik (JA / UNAC, August 2009)
Kurzbericht  Vollversion

Global Food Responsibility (CIDSE 2009)

 

Links

Olivier De Schutter: UN Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung

 

 

 
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